Menschenrechte und Arbeitsstandards

Wir achten die Menschenrechte und setzen uns für ihre Wahrung ein - an unseren eigenen Standorten wie in der Lieferkette.

Dabei richten wir uns an den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte nach „Schutz, Achtung und Abhilfe“ aus und verstehen die menschenrechtliche Sorgfalt als gemeinsame Verantwortung aller in der jeweiligen Wertschöpfungskette Beteiligten wie den Nationalstaaten und den Akteuren der Wirtschaft.

Die Achtung der Menschenrechte spiegelt sich in unseren Unternehmenswerten wider und ist in unserem Verhaltenskodex festgehalten. Dort bekennen wir uns dazu, jede Form der Diskriminierung abzulehnen und sensibel mit der menschlichen und kulturellen Vielfalt in unserem Unternehmen umzugehen.

Das Aurubis-Menschenrechtsbekenntnis fasst das Verständnis und die wichtigsten Elemente der menschenrechtlichen Sorgfalt von Aurubis zusammen und richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Geschäfts- und weitere Partner des Aurubis-Konzerns. Für unsere Geschäftspartner gilt im Besonderen der Aurubis-Verhaltenskodex für Geschäftspartner.

Wir tolerieren keine Zwangs- und Kinderarbeit und respektieren die Rechte von indigenen Bevölkerungen. Wir bekennen uns zur betrieblichen Mitbestimmung und messen einem guten Austausch zwischen unserer Belegschaft und der Unternehmensführung einen hohen Wert bei. Von grundsätzlicher Bedeutung sind für uns die Einhaltung der international anerkannten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die gültigen Arbeitsnormen und Arbeitsgesetze hinsichtlich Vergütung, Arbeitszeit und allgemeinen Arbeitnehmerrechten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Seit 2014 sind wir Teilnehmer des Global Compact der Vereinten Nationen und haben uns damit dazu verpflichtet, an der Umsetzung seiner zehn Prinzipien zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung zu arbeiten. Zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten haben wir uns den Due-Diligence-Leitsätzen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht der OECD verpflichtet.

Mit der Copper Mark-Zertifizierung an unseren Standorten Hamburg, Lünen (beide Deutschland) und Pirdop (Bulgarien) haben wir uns auch nach den Copper-Mark-Kriterien zu Menschenrechten sowie Arbeits- und Sozialstandards auditieren lassen. Dies bestätigt unseren menschenrechtlichen Ansatz für die eigene Geschäftstätigkeit und die Lieferkette.

Menschrechtliche- oder umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten, die durch das wirtschaftliche Handeln der Aurubis im eigenen Geschäftsbereich oder bei unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern entstanden sind, können über unsere Whistleblower-Hotline (Beschwerdemechanismus) gemeldet werden.

Wir verstehen unsere Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte bis in die Lieferkette. Lesen Sie mehr dazu im Bereich Verantwortung in der Lieferkette.

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Kontakt
Marie-Christine von Hahn
Marie-Christine von Hahn

Vice President Sustainability and External Affairs

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Vedrana Lemor
Vedrana Lemor

Senior Manager Sustainability

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