Förderantrag
Aufgrund der Vielzahl an Anträgen kann die Bearbeitung eines Förderantrags bis zu sechs Monate dauern. Senden Sie uns Ihre Anfrage rechtzeitig vor Projektbeginn. Laden Sie hier unseren Förderantrag als beschreibbare PDF-Datei herunter. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen folgende Kriterien:
- Nur vollständig ausgefüllte Förderanträge werden berücksichtigt.
- Die Förderung kann nur über die Schule der zu fördernden Person beantragt werden.
- Die Förderung kommen ausschließlich Kindern und Jugendlichen aus Lünen und Umland zugute.
- Eine Förderung erfolgt nach Einzelfalluntersuchung durch den Vorstand und auf Anweisung des Vorsitzenden.
- Eine Abtretung oder Verpfändung unseres Zuwendungsbetrags ist nicht zulässig.
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Unsere Förderleitlinen
1. Allgemeine Grundsätze
Die Zukunftsstiftung Aurubis Lünen ist eine selbstständige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Lünen. Sie verfolgt gemäß ihrer Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Bildung und Erziehung. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die finanzielle Unterstützung von Projekten, Einrichtungen und Maßnahmen verwirklicht, die Menschen aus dem Raum Lünen zugutekommen und ihnen eine nachhaltige, zukunftsorientierte und selbstbestimmte Entwicklung ermöglichen.
Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen. Mit ihrer Förderarbeit bringt sie das gesellschaftliche Engagement und die Verantwortung der Aurubis AG für die Region Lünen zum Ausdruck.
2. Generelle Förderkriterien
2.1 Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die dem Stiftungszweck entsprechen und mit den Zielen dieser Förderleitlinien im Einklang stehen.
2.2 Die Stiftung fördert in der Regel Projekte gemeinnützig anerkannter Organisationen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit durch einen aktuellen Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamts. Im Einzelfall kann die Stiftung auch eigene Projekte durchführen oder initiieren.
2.3 Ziel der Förderung ist es, insbesondere Initiativen zu unterstützen, die einen klaren Nutzen für die Region Lünen haben. Dabei werden die wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsteller berücksichtigt. Eigenmittel und weitere Finanzierungsmöglichkeiten sollen – soweit möglich und zumutbar – eingesetzt werden.
2.4 Bei der Auswahl der Förderprojekte orientiert sich die Stiftung insbesondere an folgenden Kriterien:
- regionaler Bezug zum Raum Lünen
- fachliche und organisatorische Qualität
- nachhaltige Wirkung der Maßnahme
- Nutzen für die Bevölkerung, insbesondere für Kinder, Jugendliche und benachteiligte Personengruppen
2.5 Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Projekt keine steuer- oder gemeinnützigkeitsrechtlichen Bedenken aufwirft und dem Satzungszweck der Stiftung entspricht.
2.6 Die Stiftung behält sich vor, Förderanträge fachlich prüfen zu lassen.
2.7 Die Stiftung entscheidet unabhängig von staatlichen, kommunalen oder sonstigen öffentlichen Fördermaßnahmen.
2.8 Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Stiftung besteht nicht.
2.9 Art und Höhe der Förderung richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Die Stiftung fördert in der Regel zeitlich begrenzte Projekte. Mehrjährige Förderzusagen sind in begründeten Ausnahmefällen möglich.
3. Antrags- und Bewilligungsverfahren
3.1 Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Organisationen, die ihren Sitz oder Wirkungskreis im Raum Lünen haben.
3.2 Förderanträge sind schriftlich an den Vorstand der Zukunftsstiftung Aurubis Lünen zu richten. Der Antrag soll insbesondere enthalten:
- eine Beschreibung des Projekts oder Vorhabens
- einen Kosten- und Finanzierungsplan
3.3 Über die Förderanträge entscheidet der Vorstand der Stiftung im Rahmen der Satzung.
3.4 Bei positiver Entscheidung erhalten die Antragsteller eine schriftliche Förderzusage. Diese kann mit Auflagen oder Bedingungen verbunden sein.
3.5 Eine Ablehnung von Förderanträgen erfolgt ohne Angabe von Gründen.
3.6 Die Förderungsempfänger verpflichten sich, die Mittel ausschließlich entsprechend der Förderzusage zu verwenden. Auf Anforderung sind geeignete Nachweise über die Mittelverwendung vorzulegen.
3.7 Bei falschen Angaben oder bei nicht zweckentsprechender Verwendung der Fördermittel ist die Stiftung berechtigt, Förderzusagen zu widerrufen oder bereits ausgezahlte Mittel zurückzufordern.
3.8 Die Stiftung ist berechtigt, in geeigneter Weise öffentlich über geförderte Projekte und Maßnahmen zu informieren.
4. Inkrafttreten
Diese Förderleitlinien treten mit Veröffentlichung in Kraft.