EI-Bericht

Ertragsteuerinformationsbericht

Die Konzernobergesellschaft Aurubis AG veröffentlicht ihren Ertragsteuerinformationsbericht gem. §§ 342 ff. HGB sowie im Einklang mit der EU-Richtlinie zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen.  

Die Aurubis AG erstellt für Geschäftsjahre ab 2024/2025 ihren Ertragsteuerinformationsbericht gemäß EU-Formblatt und den Vorgaben in § 342l Abs. 1 und 2 HGB als einen maschinenlesbaren Datensatz im XHTML-Format in deutscher Sprache.

Die Aurubis AG übt das Wahlrecht aus, ihren Ertragsteuerinformationsbericht gemäß EU-Formblatt nicht auf der Aurubis-Website zu veröffentlichen. Er ist über die Internet-Seite des Unternehmensregisters kostenlos zugänglich. Die Pflicht zur Veröffentlichung des Ertragsteuerinformationsberichts auf der Aurubis-Website entfällt deshalb.

Die Bereitstellung eines eigenen Reports auf der Aurubis-Website erfolgt freiwillig zur Verbesserung der Transparenz.

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