Der Deutsche Corporate Governance Kodex beinhaltet drei Arten von Regeln, die sich in ihrer Verbindlichkeit voneinander unterscheiden: gesetzliche Vorschriften, Empfehlungen und Anregungen.
In den Empfehlungen („soll") werden international und national anerkannte Verhaltensstandards gesetzt. Darüber hinaus gibt der Kodex den einzelnen Gesellschaften Anregungen („sollte") für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Vorschriften ist die Einhaltung von Empfehlungen und Anregungen nicht zwingend.
Hinsichtlich der Empfehlungen müssen börsennotierte Unternehmen jedoch einmal im Jahr erklären, inwieweit diese eingehalten wurden (Entsprechenserklärung). Eventuelle Abweichungen sind darin offenzulegen. Auf freiwilliger Basis gibt die Allianz über die Entsprechenserklärung hinaus auch Auskunft über die Erfüllung der Anregungen.
Der Vorstand veröffentlicht im Rahmen des Geschäftsberichts seinen Corporate-Governance-Bericht und die Erklärung zur Unternehmensführung. Diesen können Sie hier einsehen.
Unsere aktuelle Entsprechenserklärung finden sie hier. Ältere Entsprechenserklärungen können Sie in unserem Archiv einsehen.
Über die Angaben der Entsprechenserklärung hinaus veröffentlicht die Aurubis AG eine Auflistung ihrer Corporate-Governance-Praxis im Hinblick auf sämtliche Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex: