Unsere Werte
Als Industrieunternehmen und als Arbeitgeber sind wir uns unserer großen Verantwortung bewusst gegenüber
- dem Umfeld unserer Standorte, an denen wir produzieren,
- der Umwelt, deren Ressourcen wir nutzen,
- den Kunden, die wir täglich mit unserer Leistung und unserem Service überzeugen wollen,
- den vielen Partnern, die uns dabei unterstützen,
- unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren Ideen und Tatkraft unseren Erfolg erst ermöglichen.
Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, haben wir ein gemeinsames Leitbild erarbeitet und in unserem Verhaltenskodex festgelegt.
Der Verhaltenskodex fasst die gemeinsamen Werte zusammen, an denen wir uns orientieren. Er definiert Leitsätze, die wir im täglichen Leben umsetzen können. Er legt verbindliche Richtlinien fest, wo gesetzliche Vorgaben das Handeln bestimmen.
PRIMA sind die Werte unseres Unternehmens:
Performance (Leistung),
Responsibility (Verantwortung),
Integrity (Integrität),
Mutability (Wandlungsfähigkeit),
Appreciation (Wertschätzung).
Compliance
Die Einhaltung der Werte unseres Unternehmens (PRIMA), der gesetzlichen Vorgaben und der internen Richtlinien hat bei Aurubis große Bedeutung, denn ungesetzliches Verhalten kann vielfältige Schäden verursachen und zu Ordnungswidrigkeits- sowie Strafverfahren führen. Darüber hinaus besteht die Gefahr der Rufschädigung und damit der Schädigung der Marktposition.
Der Begriff „Compliance“ steht für ein Handeln in Übereinstimmung mit bestimmten Geboten. Dies sind Gesetze, Verordnungen und unternehmensinterne Richtlinien wie z.B. ein Verhaltens- oder Ethikkodex.
Da der Aurubis-Konzern durch seine Mitarbeiter handelt, ist jeder Mitarbeiter verpflichtet, das geltende Recht zu befolgen. Um den Mitarbeitern Leitlinien für ein gesetzestreues Verhalten zu geben, gibt es konzerninterne Verhaltensrichtlinien (z.B. Verhaltenskodex, Compliance-Richtlinie, Antikorruptions-Richtlinie…). Die in diesen Richtlinien formulierten Grundsätze gelten insbesondere im Umgang mit Kunden, Lieferanten, anderen Unternehmen, Aktionären, Behörden, Mitarbeitern und Vorgesetzen und schließen neben dem Verbot von wettbewerbswidrigem Verhalten und Korruption auch die Einhaltung von Anti-Diskriminierungsvorschriften, Regelungen zur Produkt- und Arbeitssicherheit sowie zum Umweltschutz ein.
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Verhaltensrichtlinien wird durch den Dreiklang Prävention, Kontrolle und Sanktion sichergestellt. Präventive Maßnahmen sind interne Richtlinien, die Beratung und insbesondere die Schulung von Mitarbeitern. Beispielsweise nehmen Mitarbeiter regelmäßig an Schulungen zu kartell- und umweltrechtlichen Themen teil. Der Konzernrevision obliegt die Kontrolle. Sie prüft, ob die Vorgaben und internen Richtlinien eingehalten werden. Sollten Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien festgestellt werden, greifen arbeits-, zivil- aber auch strafrechtliche Sanktionen.
Um die sich aus den gesetzlichen Anforderungen und den Verhaltensrichtlinien ergebenden hohen Anforderungen noch besser erfüllen zu können, hat Aurubis einen Chief Compliance-Officer (CCO) ernannt. Der CCO ist zentraler Ansprechpartner für alle compliance-relevanten Fragen und hat die Aufgabe, das Thema Compliance weiter in der Unternehmenskultur zu verankern. Er gewährleistet, dass für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns die gleichen Regeln gelten.










