Allgemeins Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Am 18.08.2006 ist das AGG in Kraft getreten. Nach dem AGG sind Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der Herkunft, des Geschlechts, der Religion und der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität verboten.
Die Norddeutsche Affinerie AG bekennt sich nachdrücklich zu diesen gesetzlichen Zielen. Bereits der seit 2004 für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NA und des gesamten Konzerns geltende Verhaltenskodex bestimmt ein umfassendes Benachteiligungsverbot.
Ziel des AGG ist die Schaffung einer diskriminierungsfreien Arbeitsumgebung. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Norddeutsche Affinerie AG alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NA-Konzerns auf die Geltung des AGG hingewiesen und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch ein umfassendes Informationsschreiben über die Kernpunkte des Gesetzes informiert.
Darüber hinaus werden die Führungskräfte des NA-Konzerns über die konkreten Anforderungen und Inhalte des Gesetzes detailliert unterrichtet.






