„Jährliches Dokument“ gem. § 10 WpPG
Mit dem am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetz (WpPG) hat der Gesetzgeber neue Veröffentlichungspflichten für börsennotierte Aktiengesellschaften eingeführt.
Aus diesem Grund stellen wir einmal jährlich unsere gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen der vergangenen zwölf Monate wie z. B. Ad-hoc-Meldungen, Directors‘ Dealing-Mitteilungen, Jahresabschlüsse und Zwischenberichte in einem „jährlichen Dokument“ zusammen (Stand 29.12.2010).
Ad-hoc-Meldungen (§ 15 WpHG) (01.10.2009 bis 29.12.2010)
Directors’ Dealings (§ 15a WpHG) (01.10.2009 bis 29.12.2010)
Mitteilungen über die Veränderung von maßgeblichen Beteiligungsverhältnissen (§§ 21, 25, 27a WpHG) (01.10.2009 bis 29.12.2010)
Quartalsberichte
- Bericht zum Geschäftsjahr 2009/10
- Zwischenbericht zum 3. Quartal 2009/10
- Zwischenbericht zum 2. Quartal 2009/10
- Zwischenbericht zum 1. Quartal 2009/10
- Bericht zum Geschäftsjahr 2008/09
Einberufung der Hauptversammlung
Mitteilungen über die Ausschüttung und Auszahlung von Dividenden
Jahresabschluss und Lagebericht des Konzerns
Jahresabschluss und Lagebericht der AG






