„Jährliches Dokument“ gem. § 10 WpPG

Mit dem am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetz (WpPG) hat der Gesetzgeber neue Veröffentlichungspflichten für börsennotierte Aktiengesellschaften eingeführt.

Aus diesem Grund stellen wir einmal jährlich unsere gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen der vergangenen zwölf Monate wie z. B. Ad-hoc-Meldungen, Directors‘ Dealing-Mitteilungen, Jahresabschlüsse und Zwischenberichte in einem „jährlichen Dokument“ zusammen (Stand 28.02.2009).



Quartalsberichte


Einberufung der Hauptversammlung


Mitteilungen über die Ausschüttung und Auszahlung von Dividenden


Jahresabschluss und Lagebericht des NA-Konzerns


Jahresabschluss und Lagebericht der NA AG

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