„Jährliches Dokument“ gem. § 10 WpPG
Mit dem am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetz (WpPG) hat der Gesetzgeber neue Veröffentlichungspflichten für börsennotierte Aktiengesellschaften eingeführt.
Aus diesem Grund stellen wir einmal jährlich unsere gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen der vergangenen zwölf Monate wie z. B. Ad-hoc-Meldungen, Directors‘ Dealing-Mitteilungen, Jahresabschlüsse und Zwischenberichte in einem „jährlichen Dokument“ zusammen (Stand 07.01.2010).
Ad-hoc-Meldungen (§ 15 WpHG) (01.10.2008 bis 07.01.2010)
- Keine Meldungen
Directors’ Dealings (§ 15a WpHG) (01.10.2008 bis 07.01.2010)
Mitteilungen über die Veränderung von maßgeblichen Beteiligungsverhältnissen (§§ 21, 25 WpHG) (01.10.2008 bis 07.01.2010)
Quartalsberichte
- Bericht zum Geschäftsjahr 2008/09
- Zwischenbericht zum 3. Quartal 2008/09
- Zwischenbericht zum 2. Quartal 2008/09
- Zwischenbericht zum 1. Quartal 2008/09
- Bericht zum vorläufigen Ergebnis des Geschäftsjahres 2007/08
Einberufung der Hauptversammlung
Mitteilungen über die Ausschüttung und Auszahlung von Dividenden
Jahresabschluss und Lagebericht des Konzerns
- Geschäftsbericht Aurubis Geschäftsjahr 2008/09
- Geschäftsbericht NA Geschäftsjahr 2007/08
Jahresabschluss und Lagebericht der AG
- AG-Bericht Aurubis Geschäftsjahr 2008/09
- AG-Bericht NA Geschäftsjahr 2007/08




