„Jährliches Dokument“ gem. § 10 WpPG

Mit dem am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetz (WpPG) hat der Gesetzgeber neue Veröffentlichungspflichten für börsennotierte Aktiengesellschaften eingeführt.

Aus diesem Grund stellen wir einmal jährlich unsere gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen der vergangenen zwölf Monate wie z. B. Ad-hoc-Meldungen, Directors‘ Dealing-Mitteilungen, Jahresabschlüsse und Zwischenberichte in einem „jährlichen Dokument“ zusammen (Stand 07.01.2010).


Ad-hoc-Meldungen (§ 15 WpHG) (01.10.2008 bis 07.01.2010)

  • Keine Meldungen


Directors’ Dealings (§ 15a WpHG)
(01.10.2008 bis 07.01.2010)


Mitteilungen über die Veränderung von maßgeblichen Beteiligungsverhältnissen (§§ 21, 25 WpHG)
(01.10.2008 bis 07.01.2010)


Quartalsberichte


Einberufung der Hauptversammlung


Mitteilungen über die Ausschüttung und Auszahlung von Dividenden


Jahresabschluss und Lagebericht des Konzerns

 
Jahresabschluss und Lagebericht der AG

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